Informationen zur AusbildungZiele einer Ausbildung im Musikverein sind die
Vermittlung fundierter Kenntnisse am Instrument, das Erlernen der wesentlichen
musiktheoretischen Grundlagen, sowie die Mitwirkung in einem Orchester des
Vereins vorzubereiten.
Musikalisch-Rhythmische Früherziehung
wird für Kinder im Alter von 4-6 Jahren einmal wöchentlich angeboten.
Die Früherziehung beinhaltet spielerische Erfahrung mit elementaren
Musikinstrumenten. Lieder, Tänze, Spiele und Geschichten. Die
Unterrichtseinheit beträgt 60 Minuten und wird von einer ausgebildeten
Erzieherin mit langjähriger musikalischer Erfahrung geleitet.
Blockflöten
Besonders geeignet als Folgeausbildung zur musikalischen rhythmischen Früherziehung,
sowie auch als Einstieg, ist der Blockflötenunterricht für Vorschüler/Schüler
ab 7 Jahren. Die Ausbildung findet in kleinen Gruppen mit einer wöchentlichen
Unterrichtszeit von 45 Minuten statt. Eigene Instrumente sind Voraussetzung.
Instrumentalunterricht
Für folgende Instrumente wird Unterricht angeboten: Querflöte, Klarinette,
Trompete, Flügelhorn, Saxophon, Schlagzeug/Percussion und Akkordeon, sowie
E-Bass und E-Gitarre. Der Verein bietet bei der Beschaffung von Instrumenten Beratung und Hilfe an;
gekaufte Instrumente übernehmen wir auf Wunsch zum Zeitwert. Da die Teilnehmer
an den Blockflötengruppen die gleichen Blockflöten besitzen sollten, empfehlen
wir den Bezug über den Verein.
Der Ausbildungsbeitrag wird (wenn nicht anders vereinbart) vierteljährlich
im Voraus abgebucht. Geschwister und Teilnehmer an mehreren Gruppen, erhalten
eine Ermäßigung.
Ausbildungsbeiträge:
1. Früherziehung
23,- Euro Monat Leihgebühr für Instrumente: 15,- Euro Monat
Bei aktiven Mitgliedern die in der Ausbildung sind, aber trotz Ihrer Fähigkeit
nicht in einem MGH Orchester mitspielen möchten, erheben wir einen erhöhten
Beitrag von 53,- Euro im Monat.
Befindet sich Ihr Kind sich nicht bei uns in der Ausbildung und möchte in
unserem Jugendorchester mitspielen, bitten wir um einen Beitrag von 18,- Euro im
Monat.
Mit der Anmeldung werden Sie bzw. das Kind aktives Mitglied des Vereins. Sie
können den Austritt aus dem Verein schriftlich, zum Quartalsende erklären. Die
Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Die ersten zwei Monate der Mitgliedschaft
sind eine Probezeit mit dem Recht zur fristlosen Kündigung.
Hier können Sie sich
das Infoblatt als PDF-Datei herunterladen
Hier können Sie sich
die Anmeldung als PDF-Datei herunterladen
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